Die Dienstleistungen
  Verletzungs- und Wettbewerbsprozesse,
    sonstige Prozesse und Verfahren
  Zusammenarbeit mit Patentanwälten
  Nichtigkeits-, Einspruchs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren
  Beratung
  Anmeldung und Pflege von Marken und Geschmacksmustern



   Verletzungs- und Wettbewerbsprozesse,
    sonstige Prozesse und Verfahren

  - Gerichte
  - Ansprüche
  - Einstweilige Verfügungen
  - Vorbereitung des Rechtsstreits
  - Durchführung des Rechtsstreits
  - Die gerichtliche Entscheidung
  - Vergleichsverhandlungen
Die Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Streitigkeiten in unseren Fachgebieten ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Ständige Praxis hält unser Know-how auf dem neuesten Stand.


Wir sind bei allen einschlägigen Gerichten in Deutschland tätig, insbesondere den Patentstreitkammern der Landgerichte Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg und den Patentsenaten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Karlsruhe, München und Hamburg, ferner an allen weiteren wichtigen deutschen Instanzgerichten, z.B. bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten Köln, Frankfurt u.a. Auch in Wettbewerbs- und Markensachen sind wir bundesweit tätig, insbesondere an den spezialisierten Kammern für Handelssachen und Zivilkammern der genannten Gerichte. Oft begleiten wir darüber hinaus auch - in Zusammenarbeit mit den beim Bundesgerichtshof ausschließlich zugelassenen BGH-Anwälten - die beim Bundesgerichtshof geführten Revisionsverfahren.

Darüber hinaus sind wir z.B. in kartell- und vergaberechtlichen Verfahren und in lebensmittelrechtlichen Verfahren vor den zuständigen Behörden und Gerichten tätig.


In Schutzrechtsverletzungs- und Wettbewerbsprozessen geht es meistens vorrangig um Unterlassungsansprüche, etwa um die Einstellung des Vertriebs eines patentverletzenden Produkts oder die Unterlassung einer irreführenden Werbeaussage. Daneben spielen Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den Umfang der Verletzungshandlungen sowie auf Schadensersatz eine Rolle.


Einstweilige Verfügungen sind von großer Wichtigkeit. In Wettbewerbs- und Markensachen sind einstweilige Verfügungen sehr häufig und führen oft zu einer schnellen Erledigung des Streitfalles. Bei Patentverletzungen ist es wesentlich schwieriger, einstweilige Verfügungen zu erwirken, doch sie können für den Patentinhaber ein äußerst wertvolles - und gefährliches - Instrument darstellen. Es kommt auf Schnelligkeit und Präzision an, da nach der Rechtsprechung der meisten Gerichte nur eine kurze Frist zwischen der Kenntnisnahme des Antragstellers von der Verletzung und der Einreichung des Verfügungsantrages verstreichen darf.


Zur Vorbereitung einer Klage bzw. der Verteidigung gegen eine Klage muß zunächst der Sachverhalt aufgearbeitet werden, insbesondere das fragliche Schutzrecht analysiert und der angegriffene Gegenstand genau untersucht werden. Das wirtschaftliche Ziel, das mögliche Risiko und die zu verfolgende Taktik sollte vor Einstieg in den Rechtsstreit zwischen allen Beteiligten abgestimmt sein, wobei der Anwalt beratende Funktion einnimmt.


Bei der Durchführung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, in möglichst wirkungsvoll formulierten Schriftsätzen die Position der eigenen Partei vorzubringen. Alle wesentlichen Schriftsätze und Anträge werden vor Einreichung mit dem Mandanten und dem mitwirkenden Patentanwalt abgestimmt. In Angelegenheiten des Gewerblichen Rechtsschutzes spielt die mündliche Verhandlung eine wichtge Rolle; nicht selten wird sehr ausführlich plädiert und diskutiert. Beweisaufnahmen erfordern besondere Sorgfalt und Sachkunde, insbesondere wenn Sachverständigengutachten gewürdigt und Sachverständige vor Gericht angehört werden.


Nach Vorliegen der Entscheidung des Gerichts muß diese in Bezug auf ihre strategische und taktische Bedeutung und die Erfolgsaussichten gegnerischer - oder eigener - Rechtsmittel analysiert werden. Die obsiegende Partei wird ferner ggfs. die Kostenfestsetzung (zwecks Rückerstattung der aufgewendeten Kosten durch den Gegner) und die Zwangsvollstreckung betreiben.


In jedem Stadium des Verfahrens können, soweit dies vorteilhaft erscheint, Vergleichsverhandlungen geführt werden, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.





   Zusammenarbeit mit Patentanwälten
Eine besonders wichtige Rolle in unserem Dienstleistungsangebot spielt die Zusammenarbeit mit Patentanwaltsbüros. Die Aufgabenteilung zwischen einem unabhängigen Patentanwaltsbüro, das die Schutzrechte des Mandanten in der Regel langfristig betreut und daher spezielles technisches Know-how und Kenntnis des relevanten Marktes mitbringt, und uns als Spezialisten für die rechtlich-technischen Fragen bei Verletzungsprozessen, Verletzungsgutachten, Lizenzverträgen etc. hat sich vielfach bewährt. Wir haben seit jeher Kontakt mit vielen großen und kleinen, deutschen und internationalen Patentanwaltsbüros und legen besonderen Wert darauf, diese Kontakte auszubauen und zu pflegen.




   Nichtigkeits-, Einspruchs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren
Wir sind - oft in Zusammenarbeit mit Patentanwälten - vielfach in Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (zweite Instanz: Bundesgerichtshof) und Einspruchsverfahren vor dem deutschen und dem europäischen Patentamt sowie in Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem deutschen Patentamt (zweite Instanz: Bundespatentgericht) tätig. Solche Verfahren werden oft als Reaktion auf eine Patent- bzw. Gebrauchsmuster- Verletzungsklage von dem angegriffenen mutmaßlichen Verletzer veranlaßt. Hier muß eine sehr sorgfältige Koordination mit dem parallel laufenden Verletzungsprozeß stattfinden, um widersprüchliches Vorbringen zu vermeiden. Gerade hier ergibt das Zusammenwirken der Expertise von Rechtsanwälten und externen Patentanwälten ("Vier-Augen-Prinzip") besondere Synergieeffekte. In Markensachen übernehmen wir die Vertretung in Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht in München und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Gemeinschaftsmarkenamt) in Alicante sowie bei Löschungs- und Eintragungsbewilligungsklagen vor den Zivilgerichten. Eine besondere Dienstleistung in Markensachen für Patentanwälte ist die Wahrnehmung einzelner Termine beim Bundespatentgericht in Untervollmacht, etwa bei Verhinderung des Patentanwalts.




   Beratung
Meist ist es besser, einen rechtlichen Konflikt von vornherein zu vermeiden, als ihn vor Gerichten und Behörden auszutragen. Es kann sich deshalb lohnen, einen erfahrenen Anwalt schon dann zur Abschätzung der Risiken eines geplanten Vorhabens und zur Besprechung taktischer Fragen aufzusuchen, wenn noch kein konkreter Rechtsstreit ins Haus steht. Selbstverständlich stehen wir auch als Berater für Patentanwälte, Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Patentabteilungen zur Verfügung, etwa wenn es darum geht, eine "second opinion" einzuholen. Wir fertigen Gutachten und Stellungnahmen insbesondere über die mögliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte, über Fragen des Wettbewerbsrechts, über die Erfolgsaussichten von Klagen und Einstweiligen Verfügungen und über sonstige in unsere Fachgebiete fallende Probleme. Wir führen ferner Beratungsgespräche über alle diese Fragen, entweder in unseren Büroräumen oder "vor Ort" am Sitz des Mandanten. In unsere Beratungspraxis bringen wir unsere umfangreiche, in vielen Prozessen gewonnene rechtliche und taktische Erfahrung ein.




   Anmeldung und Pflege von Marken und Geschmacksmustern
Die Vorbereitung, Erlangung und Erhaltung eines Marken- und Geschmacksmusterschutzes ist die Aufgabe unserer Marken- und Geschmacksmusterabteilung. Dazu gehören z.B. Recherchen nach schutzhindernden Vorveröffentlichungen und älteren Rechten, die Beratung bei der Wahl der richtigen Bezeichnung, die Einreichung und Betreuung von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen bei den zuständigen Ämtern, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (München), beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ("Gemeinschaftsmarkenamt" in Alicante) und bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (OMPI/WIPO) in Genf, die Durchführung und Betreuung von Anmeldungen bei Ämtern in anderen Ländern über Korrespondenzanwälte, die Überwachung bestehender Rechte auf Kollision mit Anmeldungen anderer Parteien, die Beilegung von Markenkonflikten mit Dritten, etwa durch gegenseitige Abgrenzung. Auch die Registrierung von Internet-Domains zur Absicherung und Abrundung des Kennzeichenschutzes wird von uns durchgeführt.