Erstmalige Video-Zeugenvernehmung vor dem X. Zivilsenat des BGH – Sattelhersteller Prestige Italia obsiegt mit KLAKA und Farago

Die Corona-Pandemie zwingt auch in Patentverfahren zu neuen Wegen: In einer Patentnichtigkeitssache kam es jetzt vor dem X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu einer Zeugenvernehmung per Videoübertragung.

München, 18.09.2020: Die Corona-Pandemie zwingt auch in Patentverfahren zu neuen Wegen: In einer Patentnichtigkeitssache kam es jetzt vor dem X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu einer Zeugenvernehmung per Videoübertragung. Wie der Vorsitzende Richter Dr. Bacher im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 15. September hervorhob, war dies das erste Mal in der Geschichte des Senats, dass dieses Vorgehen gewählt wurde. Aufgrund coronabedingter Teilnahmebeschränkungen war die in § 128a ZPO ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit einer solchen Video-Zeugenvernehmung nun auch beim BGH erforderlich geworden.

Gegenstand des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist eine Nichtigkeitsklage des im Markt bekannten italienischen Unternehmens Prestige Italia S.p.A. gegen die Hammersmith Nominees Pty Ltd. in Australien als Inhaberin des europäischen Patents EP 1 783 093. Das Streitpatent betrifft eine bestimmte Ausgestaltung von Reitsätteln. Beide Parteien sind weltweit bedeutende Mitbewerber auf dem Gebiet der Herstellung solcher Sättel.

Der BGH erklärte nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag, in der u.a. die Video-Vernehmung des sich in Italien aufhaltendenden Zeugen stattfand, den deutschen Teil des Streitpatents entsprechend dem Antrag von Prestige Italia für nichtig (Az.: X ZR 145/18). Das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts wurde damit in der Berufungsinstanz komplett abgeändert. Die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe durch den BGH steht noch aus.

Prestige Italia wurde in dem Nichtigkeitsverfahren von Patentanwalt Peter Farago-Schauer, München, als Prozessbevollmächtigter vertreten. KLAKA Rechtsanwälte wirkte dabei von Beginn an auf Klägerseite mit. Federführend tätig war für KLAKA in allen Instanzen Partner Dr. Stefan Eck.

Die Gegenseite wurde zunächst von der Kanzlei Boehmert & Boehmert vertreten, in der II. Instanz vor dem BGH zuletzt von Prof. Dr. Christian Rohnke von der Karlsruher Kanzlei Rohnke Winter.

Ein parallel geführtes Verletzungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf ist im Hinblick auf das Nichtigkeitsverfahren derzeit noch ausgesetzt. Dort ist Dr. Stefan Eck Prozessbevollmächtigter von Prestige Italia, Peter Farago-Schauer wirkt als Patentanwalt mit. Aufgrund der rechtskräftigen Vernichtung des europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland steht nunmehr fest, dass die von Hammersmith Nominees behaupteten Ansprüche nicht bestehen und die Verletzungsklage unbegründet ist.

Das Familienunternehmen Prestige Italia gehört zu den weltweit führenden Herstellern von Reitsätteln und anderem Reitzubehör. Das 1974 gegründete Unternehmen fertigt hochwertige Pferdesättel für praktisch alle Einsatzbereiche.

Vertreter Prestige Italia S.p.A., Trissino, Italien

KLAKA Rechtsanwälte München
Dr. Stefan Eck, Rechtsanwalt, Partner (Patentrecht, Litigation)

Patentanwalt Peter Farago-Schauer

Bundesgerichtshof

Vorsitzender Richter: Dr. Bacher
Richter Dr. Grabinski
Richter Hoffmann
Richterin Dr. Kober-Dehm
Richter Dr. Rensen