Fischerwerke setzen sich im Patentstreit um Spezialbefestigung für Sanitärkeramiken mit KLAKA und ABACUS vor dem BGH durch
München, 19.02.2020: Die fischerwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Waldachtal hat das europäische Patent EP 1 338 711 B1 für Spezialbefestigungen für Sanitärkeramiken in einem Nichtigkeitsberufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich verteidigt (Az.: X ZR 6/18). Der BGH hat das Urteil des 7. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 07.12.2017 (Az.: 7 Ni 15/16 (EP)), mit dem das Streitpatent auf Betreiben des spanischen Wettbewerbers Celo Fijaciones S.L. (ehemals Apolo Fijaciones y Herramientas, S.L.) teilweise für nichtig erklärt worden war, mit Urteil vom 13.02.2020 aufgehoben.
Mit dem Patent EP 1 338 711 B1 hat fischerwerke eine Erfindung im Bereich spezieller Befestigungen für Sanitärkeramiken geschützt. Diese kommen insbesondere bei an der Wand freihängenden Toilettenschüsseln zum Einsatz, bei denen bei Belastung erhebliche Kräfte in einem ungünstigen Winkel auf die Befestigung wirken. Die fischerwerke, der Weltmarktführer für Dübel, bietet auch eine Vielzahl von innovativen Spezialbefestigungen an. Eine Besonderheit in diesem Fall ist, dass die Befestigung vollständig versenkbar ist und somit das hochwertige Design moderner Toilettenschüsseln nicht beeinträchtigt.
Die innovative Lösung, die sich die fischerwerke mit Anmeldung vom 16.01.2003 patentieren ließen, wurde bereits 2015 vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich gegen einen großen Wettbewerber durchgesetzt. Nach diesem Verletzungsverfahren erhob 2016 der spanische Wettbewerber Apolo Fijaciones y Herramientas, S.L. (heute Celo Fijaciones S.L.) Nichtigkeitsklage gegen das Patent, weil er mit seinem Konkurrenzprodukt in Deutschland auf den Markt kommen wollte. Parallelverfahren gegen diesen Wettbewerber laufen in Italien und der Türkei.
Nach Ansicht der Gegenseite war die erteilte Fassung des Patents der fischerwerke gegenüber der Ursprungsanmeldung unzulässig erweitert worden. Auf Beanstandung des Prüfers hatten die fischerwerke im Erteilungsverfahren ein Merkmal aus einer in einem Unteranspruch beschriebenen Ausführungsform in den Hauptanspruch aufgenommen, ohne dabei alle Merkmale dieser Ausführungsform aufzunehmen. Allerdings erlaubt der BGH solche sogenannten „Zwischenverallgemeinerungen“, wenn für den Fachmann unmittelbar und eindeutig ersichtlich ist, dass das übernommene Merkmal die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe auch für sich genommen und isoliert von den anderen Merkmalen fördert. Diese u.a. in den bekannten Entscheidungen „Kommunikationskanal“ und „Stent“ aufgestellte Rechtsprechung hat der BGH im vorliegenden Urteil vollumfänglich bestätigt.
Die fischerwerke GmbH & Co. KG wurde in den Verfahren von Partner Dr. Constantin Kurtz von KLAKA Rechtsanwälte sowie von Patentanwalt Dipl.-Ing. Dieter Späth, Partner von ABACUS Patentanwälte, vertreten. An der Seite der Apolo Fijaciones y Herramientas, S.L. (heute Celo Fijaciones S.L.) waren Dr. Felix Wolff und Dipl.-Phys. Jan Pieter Loock von Kutzenberger Wolff & Partner tätig. Dr. Constantin Kurtz vertritt die fischerwerke seit vielen Jahren in patentrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland.
Die Unternehmensgruppe fischer mit Sitz in Waldachtal im Nordschwarzwald gehört zu den international führenden Unternehmen für Befestigungstechnik, Automobilinterieur und Konstruktionsspielzeug. Das Unternehmen hat 2018 mit weltweit rund 5.200 Mitarbeitern einen Umsatz von 864 Millionen Euro erzielt. Das Familienunternehmen ist mit 47 Gesellschaften in 35 Ländern vertreten und exportiert in über 100 Länder. Es umfasst die fünf Unternehmensbereiche fischer Befestigungssysteme, fischer automotive systems, fischertechnik, fischer Consulting und LNT Automation. fischer Befestigungssysteme besitzt die technologische Marktführerschaft in wichtigen Feldern der Befestigungstechnik. Aus der Belegschaft der Unternehmensgruppe fischer in Deutschland werden 20-mal mehr Patente pro Mitarbeiter angemeldet als im Durchschnitt der deutschen Wirtschaft. Insgesamt verfügt das Unternehmen über mehr als 1.500 Schutzrechte.
Vertreter fischerwerke GmbH & Co. KG
KLAKA Rechtsanwälte, München
Dr. Constantin Kurtz, Rechtsanwalt, Partner
ABACUS Patentanwälte, Nagold
Dipl.-Ing. Dieter Späth, Patentanwalt, European Patent, Trademark, and Design Attorney, Partner
Inhouse fischerwerke, Waldachtal
Dr. Ulrich Suchy, Leiter des Bereichs Gewerbliche Schutzrechte, Patentassessor, European Patent Attorney
David Lehmann, European Patent Attorney
Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Dr. Grabinski (Vorsitzender Richter)
Hoffmann (Richter)
Dr. Kober-Dehm (Richterin)
Dr. Rombach (Richterin)
Dr. Rensen (Richter)
Vertreter Apolo Fijaciones y Herramientas, S.L. (Celo Fijaciones S.L.)
Kutzenberger Wolff & Partner
Dr. Felix Wolff, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner
Dipl.-Phys. Jan Pieter Loock, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner