FRÄNKISCHE Industrial Pipes setzt sich mit KLAKA und WEICKMANN im Streit um wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen ABB durch

Karlsruhe/Königsberg/München, 09.03.2023: Für ein Verbindungs- und Anschlussstück für Wellrohre bei Eisenbahnen, die durch ein mittlerweile erloschenes Patent der ABB Schweiz AG geschützt waren, besteht kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz.

Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 6 U 255/21). Die FRÄNKISCHE Industrial Pipes GmbH & Co. KG mit Sitz in Königsberg/Bayern setzte sich in dem wirtschaftlich bedeutenden Verfahren gegen ABB durch.

Ausgangspunkt war eine Klage von ABB wegen Patentverletzung und ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zum Landgericht Mannheim (Az.: 2 O 124/17). Das Verletzungsverfahren wurde bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) im parallelen Nichtigkeitsverfahren ausgesetzt. Die Nichtigkeitsklage war teilweise erfolgreich. Das Klagepatent ist mittlerweile erloschen.

Das angegriffene, unter der Produktbezeichnung FIPLOCK ONE angebotene Fitting der FRÄNKISCHE Industrial Pipes wird insbesondere an gewerblich tätige Großkunden wie etwa Unternehmen aus dem Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus sowie der Bahntechnik mit professionellen Einkaufsabteilungen vertrieben. Das Fitting ist technisch besonders vorteilhaft, weil es einfache Montage mit besonders hoher Dichtheit (erfüllt Schutzklasse IP69) kombiniert und hohen Auszugskräften standhält. Es schützt zuverlässig Leitungen und Kabel dort, wo Wellrohre miteinander oder mit einer Vorrichtung, wie etwa einem Eisenbahnwagon, verbunden werden.

Im Verletzungsverfahren in Mannheim und Karlsruhe ging es um die wirtschaftlich bedeutende Frage, ob die zu Beginn des erstinstanzlichen Verfahrens noch patentgeschützten Verbindungsstücke für Wellrohre von ABB wettbewerblich hinreichend eigenartig sind, um den Vertrieb des eigenständig gestalteten FIPLOCK ONE nach Ablauf des Patentschutzes über § 4 Nr. 3 UWG (ex § 4 Nr. 9) untersagen zu können. Das wurde vorliegend in erster und zweiter Instanz verneint. Das Urteil des OLG Karlsruhe ist rechtskräftig. Die Thematik wird nicht erst seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs „Exzenterzähne“ (Az.: I ZR 107/13) und „Bodendübel“ (Az.: I ZR 197/15) heiß diskutiert. Die Entscheidung des OLG Karlsruhe konkretisiert diese Rechtsprechung zum wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz ehemals patentgeschützter technischer Produkte weiter.

FRÄNKISCHE ist ein führender Hersteller unterschiedlichster Rohre, Zubehörteile und Systemkomponenten für die Bereiche Hoch- und Tiefbau, Automotive und Industrie mit Hauptsitz im unterfränkischen Königsberg. Grundlage der heutigen Produktvielfalt des Familienunternehmens sind zahlreiche Schlüsselerfindungen wie etwa das flexible Elektroinstallationsrohr aus Metall, seine Weiterentwicklung aus Kunststoff und das gelbe Dränrohr. In der Firmengruppe sind weltweit mehr als 5.000 Beschäftigte an 19 Produktions- und Vertriebsstandorten tätig und erzielte im Geschäftsjahr 2021/2022 einen Gesamtumsatz von 634 Millionen Euro.

Die FRÄNKISCHE Industrial Pipes wurde in den Verfahren von Partner Dr. Constantin Kurtz von KLAKA Rechtsanwälte sowie von Patentanwalt Dr. Markus Herzog, Partner von WEICKMANN, vertreten. An der Seite der ABB Schweiz AG war Lars Twelmeier von der IT-Kanzlei Twelmeier in Ulm tätig. Dr. Constantin Kurtz und Dr. Markus Herzog vertreten die FRÄNKISCHE Industrial Pipes seit vielen Jahren gemeinsam umfassend in patentrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland.

Vertreter FRÄNKISCHE Industrial Pipes GmbH & Co. KG
KLAKA Rechtsanwälte
Dr. Constantin Kurtz, Rechtsanwalt, Partner

WEICKMANN
Dr. Markus Herzog, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner

Inhouse FRÄNKISCHE Industrial Pipes
Frank Bayer, Leiter Bereich Gewerbliche Schutzrechte der Fränkischen Gruppe

Vertreter ABB Schweiz AG
Lars Twelmeier, IT-Kanzlei Twelmeier

OLG Karlsruhe
Andreas Voß, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Benjamin Stihler, Richter am Landesgericht
Christoph Lehmeyer, Richter am Oberlandesgericht

Ansprechpartner
Dr. Constantin Kurtz, Rechtsanwalt, Partner
KLAKA Rechtsanwälte München
Tel.: +49 (89) 99 89 190 | E-Mail: ckurtz@klaka.com