Dr. Ralf Hackbarth ist ein international tätiger Rechtsanwalt und verfügt über besondere Expertise im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Zu den von ihm vertretenen Mandanten gehören deutsche und internationale Konzerne, die er umfassend im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes berät. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Durchsetzung von Kennzeichen- und Designrechten in Verletzungsverfahren vor den zuständigen Zivilgerichten in Deutschland. Außerdem hat er sich auf das Internetrecht, insbesondere das Domainrecht spezialisiert. Er ist ständiger Referent beim Deutschen Anwaltsverein und beim Forum Management Institut.
1994: Zulassung als Rechtsanwalt
1993: Promotion zum Dr. iur. mit einer Arbeit zu den Grundfragen des Benutzungszwangs im Gemeinschaftsmarkenrecht, 2. Preis des Deutschen Markenverbandes.
1993: LL.M., London (Intellectual Property)
1992 - 1993: Guest Lecturer, University College, London
1989 - 1992: Wissenschaftlicher Assistent an den Universitäten Konstanz (Lehrstuhl Prof. Fezer) und Köln (Lehrstuhl Prof. Wiedemann)
1983 - 1986: Studium an den Universitäten Hamburg und Freiburg
Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch
Mitgliedschaften:
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).
- International Association for the Protection of Intellectual Property (AIPPI).
- International Trademark Association (INTA).
- Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI).
Veröffentlichungen