Waffengleichheit – Der Gegenanspruch des Abgemahnten aus § 13 Abs. 5 UWG auf Ersatz der Aufwendungen für seine Rechtsverteidigung.

12.07.2022

Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ hat einen neuen Zahlungsanspruch des wegen eines UWG-Verstoßes zu Unrecht oder fehlerhaft abgemahnten Schuldners eingeführt und damit das Arsenal seiner Verteidigungsinstrumente erweitert.

Diese Anspruchsgrundlage scheint aber noch nicht sehr bekannt zu sein, so dass sich eine nähere Untersuchung lohnt.

Der Fachbeitrag von Dr. Andreas Schulz ist erschienen in WRP 2022, 949 ff. (Heft 8/2022) und kann hier abgerufen werden.

Ansprechpartner

Dr. Andreas Schulz
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz